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Sonntag, 05. September 2010

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Schul-Flyer

Probeunterricht

 

Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage.

Er wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe.

Ein Diktat wie bisher gehört nicht mehr zu den schriftlichen Aufgaben im Fach Deutsch. Die Rechtschreibkenntnisse werden jedoch in anderen Aufgaben geprüft.

Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und mündliche Leistungen herangezogen.

Prüfungsaufgaben des Probeunterrichts der vergangenen Jahre finden sie HIER

 

Wann gilt der Probeunterricht als bestanden ?

  • Das Kind hat den Probeunterricht bestanden, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

  • Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an die Realschule ist jedoch nach § 26 der Realschulordnung (RSO) auf Antrag der Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung.


Hinweis:
Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich.


Wie werden die Eltern über das Ergebnis informiert?

Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.

Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt.